Anfang 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft – und bringt Veränderungen für Bauherr*innen, Eigentümer*innen und Energieverbraucher*innen mit sich. Das GEG ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz im Bereich des Immobilienbaus. Wir geben Ihnen einen Überblick über das neue Gesetz und zeigen auf, was Sie als Immobilienbesitzer*in oder potenzieller Bauherr*in darüber wissen sollten.
Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt verschiedene Aspekte der Energieeffizienz und des Klimaschutzes im Baubereich. Es legt energetische Anforderungen für Neubauten, Gebäudebestand und bestimmte energetische Modernisierungsmaßnahmen fest. Zudem werden auch Aspekte wie die Nutzung erneuerbarer Energien und die verpflichtende Ausstellung von Energieausweisen geregelt. Das GEG verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es enthält außerdem Bestimmungen zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und zur Qualitätssicherung bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten.
Was ist neu ab Januar 2024?
Die Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beinhaltet eine wichtige Neuerung in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizungen. Ab dem Jahr 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2024 direkt in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Einsatz von klimafreundlichen Energien beim Heizungswechsel spätestens ab dem 30. Juni 2026 vorgeschrieben. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028.
Das sollten Sie als Immobilieneigentümer wissen
Für Eigentümer*innen gibt es erst einmal keine großen Änderungen, sofern die aktuelle Heizanlage weiterhin funktioniert: Funktionsfähige Heizungen können weiterhin betrieben werden, auch wenn eine Reparatur erforderlich ist. Nur, wenn eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie entweder nicht mehr repariert werden kann oder bereits über 30 Jahre alt ist, greift die neue Regelung. Jedoch sieht das Gesetz auch hier Übergangsfristen vor.
Das GEG sieht auch Ausnahmen vor, insbesondere in Härtefällen. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. aus Altersgründen, können Eigentümer*innen von der Pflicht zum umfassenden Einsatz erneuerbarer Energien bei der Heizungsbereitstellung befreit werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Experten beraten, der Ihnen mitteilt, ob und welche Maßnahmen auf Sie zukommen.
Das sollten Sie als Immobilieninteressent wissen
Wenn Sie als Interessent*in eine Immobilie besichtigen, achten Sie auf die Heizanlage: Wird diese bereits nach den neuen Standards des GEG betrieben? Oder ist die Öl- bzw. Gasheizung noch so gut erhalten, dass in den nächsten Jahren nicht mit einem Austausch zu rechnen ist? Sollte doch eine Erneuerung der Heizanlage notwendig sein, unterstützt der Bund den Umstieg mit verschiedenen Förderungen wie Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Diese Fördermaßnahmen sollen sicherstellen, dass auch Bürger*innen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche und nachhaltige Heizungstechnologien stemmen können. Es lohnt sich daher, sich über die verfügbaren Förderprogramme zu informieren und diese bei der Planung und Umsetzung einer neuen Heizungsanlage in Betracht zu ziehen.
Wenn Sie weitere Beratung oder Unterstützung zu den Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Ihre Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser kompetentes Team von DIE IMMOBILIEN GALERIE hat langjährige Erfahrung im Immobilienbereich und kennt sich bestens mit den rechtlichen Vorgaben aus. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell beraten, um die passende Lösung für Ihre Immobilie zu finden.